Als Jugendumweltverband setzt sich JANUN e. V. für eine nachhaltige und gerechte Zukunft ein – ökologisch, sozial und politisch. Dabei steht nicht nur der Schutz unserer Umwelt im Mittelpunkt, sondern auch der Schutz der Menschen, die sich bei uns engagieren. Wir tragen eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Menschen, die bei JANUN aktiv sind oder an Veranstaltungen von JANUN teilnehmen.
Mit diesem Schutzkonzept beziehen wir klar Stellung: Sexualisierte Gewalt hat in unserem Netzwerk keinen Platz. Wir wollen Strukturen schaffen, die schützen, stärken und Orientierung geben. Prävention sexualisierter Gewalt verstehen wir dabei als einen fortlaufenden Prozess, der Aufmerksamkeit, Achtsamkeit und gemeinsames Handeln erfordert.
Das Schutzkonzept gilt verbindlich für die Landesbüros und deren Aktivitäten. Es soll darüber hinaus allen Mitgliedern und Projektgruppen als Unterstützung und Orientierung dienen.
Es ist in einem gemeinsamen Prozess entstanden – unter Beteiligung von Haupt- und Ehrenamtlichen aus den folgenden Kontexten: BUNDjugend Niedersachsen, Naturschutzjugend Niedersachsen, Jugendbund für Naturbeobachtung, JANUN Göttingen e.V., JANUN Lüneburg e.V., JANUN Hannover e.V., JANUN e.V. Landesbüros.
Das Schutzkonzept besteht aus folgenden Kapiteln:
Haltung
Unser Leitbild basiert auf den Grundsätzen unseres basisdemokratischen Netzwerks. Ein zentrales Ziel ist es, diskriminierende Strukturen aktiv zu erkennen und abzubauen. Wir verurteilen jede Form von sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch und Grenzverletzungen.
Haltung
Unser Leitbild basiert auf den Grundsätzen unseres basisdemokratischen Netzwerks. Ein zentrales Ziel ist es, diskriminierende Strukturen aktiv zu erkennen und abzubauen. Wir verurteilen jede Form von sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch und Grenzverletzungen.
Wichtig ist uns der bewusste Umgang mit diesen Themen. Wir sind verantwortlich für Prävention und Schutz und schaffen Räume, in denen sich alle sicher und respektiert fühlen. Methoden, die Achtsamkeit, Selbstbestimmung und Reflexion fördern sind ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Zudem sind Schulungen für Mitarbeitende und Ehrenamtliche ein wichtiger Baustein, um ein grenzachtendes Miteinander zu fördern. Alle, die bei JANUN mit jungen Menschen in Kontakt stehen, unterschreiben eine Selbstverpflichtung für eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung. Sollte es zu Grenzverletzungen kommen, handeln wir vertraulich, ansprechbar und solidarisch mit den betroffenen Personen.
Partizipation ist ein weiteres Schlüsselelement. Junge Menschen sollen bei uns tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen und Ergebnisse haben. Partizipation fördert Achtsamkeit und Verantwortung. Dadurch werden Hierarchien abgebaut, Kritikfähigkeit und Transparenz etabliert und die Position junger Menschen gestärkt. Bei JANUN gibt es verschiedene Stufen der Partizipation, die je nach Kontext angewendet werden. Auch bei der Erarbeitung und Überarbeitung des Schutzkonzepts ist ihre Beteiligung entscheidend.
Definitionen
Hier definieren wir für das Schutzkonzept wichtige Begriffe. Diese Definitionen sind die, mit denen wir bei JANUN arbeiten und spiegeln unsere Haltung wider.
Definitionen
Hier definieren wir für das Schutzkonzept wichtige Begriffe. Diese Definitionen sind die, mit denen wir bei JANUN arbeiten und spiegeln unsere Haltung wider.
Betroffene Person
Dies ist eine Alternative zum Begriff „Opfer“ sexualisierter Gewalt. Die Formulierung „von (sexualisierter) Gewalt betroffen“ als Adjektiv drückt aus, dass es sich um die Beschreibung eines Moments handelt und nicht um die gesamte Person. Die kursive Schreibweise betont die Momentaufnahme.
Gewalt
Es gibt verschiedene Ebenen von Gewalt: strukturell, institutionell und individuell. Wir verstehen jede Grenzüberschreitung, die als solche empfunden wird als Gewalt. Die Definitionsmacht liegt dabei bei der Person, deren Grenze überschritten wurde. Ob die Tat absichtlich oder unabsichtlich ausgeübt wurde, ist für die Gewaltdefinition unwichtig.
Es geht im Fall von Gewalt darum, das Sicherheitsgefühl bzw. die Handlungsmacht der betroffenen Person wieder herzustellen. Das Vorliegen von Gewalt bedeutet nicht automatisch Strafe für die Gewalt ausübende Person. Wir begreifen Konsequenzen als Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung von Sicherheit. Konsequenzen können für wir die Gewalt ausübende Person, Personen, die die Situation mitbekommen haben, sowie die allgemeinen Strukturen von JANUN folgen.
Macht
Machtgefälle gibt es in verschiedenen Formen. Die verschiedenen Formen können sich gegenseitig verstärken und in ihrer Erscheinung verändern. Machtgefälle gibt es in allen gesellschaftlichen Strukturen. Diese können Diskriminierungen hervorrufen.
Auch die Strukturen einer Institution selbst stellen Machtverhältnisse her. So z. B. Zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen und Chef*innen und Angestellten.
Pädosexualität/Hebesexualität
Pädosexualität bedeutet, dass man sich sexuell zu Kindern mit einem vorpubertären Körperschema hingezogen fühlt. Menschen mit einer hebesexuellen Neigung empfinden das jugendliche (pubertäre) Körperschema als sexuell ansprechend. Die wenigsten pädo-/hebekriminiellen (sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) Taten werden von Pädo-/Hebesexuellen Menschen ausgeübt.
Bei der Vermutung, selbst pädo-/hebesexuell zu sein, gibt es hier anonyme Hilfe.
Schutzkonzept
Schutzkonzepte helfen Organisationen, zu Orten zu werden, an denen junge Menschen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Sie verringern das Risiko sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und Organisationen. Zudem tragen sie dazu bei, dass sich betroffene junge Menschen mit ihrer Betroffenheit vertrauensvoll an andere wenden können, ihre Betroffenheit erkannt wird und sie Zugang zu Hilfe erhalten.
Institutionelle Schutzkonzepte für Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen der betroffenen Person und/oder ohne deren Zustimmung vorgenommen wird. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person ihre Nichtzustimmung nicht zum Ausdruck bringen kann. Grund dafür können permanente oder vorübergehende körperliche, psychische, kognitive oder sprachliche Gegebenheiten sowie fehlende Informationen sein, die es der Person unmöglich machen, sich gegen die Handlung zu stellen.
Täter*in / Gewalt ausübende Person
"Täter*innen" ist ein gängiger Begriff, um Personen zu beschreiben, die (sexualisierte) Gewalt ausüben. Wenn wir Täter*innen hören, haben wir oft ein bestimmtes Bild von dieser Person im Kopf. "Gewalt ausübende Person" beschreibt eine Momentaufnahme und zeigt einerseits, dass jede Person Gewalt ausüben kann, andererseits, dass diese Handlungen auch korrigierbar bzw. verlernbar sind.
Diese Definitionen haben wir für die Website gekürzt. Das vollständige Kapitel findet ihr im Schutzkonzept
Potential- und Gefährdungsanalyse
Die Potenzial- und Gefährdungsanalyse ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Mithilfe dieser Analyse werden sowohl bestehende Risiken als auch vorhandene Schutzfaktoren innerhalb unserer Strukturen sichtbar gemacht. Sie umfasst verschiedene Werkzeuge wie einen Fragebogen, eine Checkliste und ein Ampelsystem mit Dos und Don'ts.
Die Potenzial- und Gefährdungsanalyse bildet eine wichtige Grundlage für unsere kontinuierliche Arbeit. Wir ermutigen die Lesenden des Schutzkonzepts daher: Sprecht uns an, geht mit uns in die Diskussion und weist uns auf Risikofaktoren hin, die wir bisher nicht benannt haben!
Potential- und Gefährdungsanalyse
Die Potenzial- und Gefährdungsanalyse ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts. Mithilfe dieser Analyse werden sowohl bestehende Risiken als auch vorhandene Schutzfaktoren innerhalb unserer Strukturen sichtbar gemacht. Sie umfasst verschiedene Werkzeuge wie einen Fragebogen, eine Checkliste und ein Ampelsystem mit Dos und Don'ts.
Die Potenzial- und Gefährdungsanalyse bildet eine wichtige Grundlage für unsere kontinuierliche Arbeit. Wir ermutigen die Lesenden des Schutzkonzepts daher: Sprecht uns an, geht mit uns in die Diskussion und weist uns auf Risikofaktoren hin, die wir bisher nicht benannt haben!
Fragebogen
Der Fragebogen soll Gruppen dabei unterstützen, ihre eigenen Schwachstellen und Ressourcen im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu erkennen. Die Auswertung soll dazu dienen, dass sich die Gruppe offen mit dem Thema „Schutz junger Menschen” auseinandersetzt und entsprechende Maßnahmen entwickelt. Der Fragebogen sensibilisiert alle Beteiligten für Situationen, die potenziell für Grenzverletzungen ausgenutzt werden können.
Fragebogen Potential- und Gefährdungsanalyse
Checkliste
Die Checkliste ist eine Ergänzung zum Fragebogen und soll eine gewaltsensible Vorbereitung von Veranstaltungen und Maßnahmen fördern. Sie ersetzt nicht den Fragebogen, sondern dient als niedrigschwelliger Leitfaden für die Praxis.
Ampelsystem
Das Ampelsystem ist Teil des Schutzkonzepts und soll Orientierung darüber liefern, welche Handlungen und Situationen im Janun-Netzwerk unerwünscht sind (Rot), welche klare Regeln benötigen, um akzeptabel zu sein (Gelb), und welche ausdrücklich begrüßt werden (Grün).
Prävention
Um grenzüberschreitendem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken, ergreifen wir Maßnahmen, bevor diese entstehen. Dazu zählen Sensibilisierung und Fortbildungsverpflichtungen für Hauptamtliche, eine Selbstverpflichtungserklärung aller Personen, die bei JANUN mit jungen Menschen in Kontakt stehen, eine partizipative und an Qualifizierungen orientierte Personalauswahl sowie die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Prävention
Um grenzüberschreitendem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken, ergreifen wir Maßnahmen, bevor diese entstehen. Dazu zählen Sensibilisierung und Fortbildungsverpflichtungen für Hauptamtliche, eine Selbstverpflichtungserklärung aller Personen, die bei JANUN mit jungen Menschen in Kontakt stehen, eine partizipative und an Qualifizierungen orientierte Personalauswahl sowie die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Personalauswahl
Die Einstellungsvoraussetzungen bei JANUN e. V. sind transparent benannt und umfassen fachliche sowie vergleichbare Qualifikationen.
Bei der Auswahl neuer Mitarbeitender wirken junge Ehrenamtliche maßgeblich mit. Durch ihre Beteiligung wird Partizipation gelebt. Zudem bringen sie ihre wichtige Expertise und ihren Blickwinkel als junge Menschen in Bezug auf respektvolle Kommunikation und Nähe-Distanz-Verhältnisse ein.
Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Alle Personen, die bei JANUN e.V. hauptamtlich angestellt sind oder ein Vorstandsamt übernehmen, sind verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Die Kosten der Beantragung übernimmt JANUN e.V. Das Führungszeugnis muss alle zwei Jahre erneut vorgelegt werden.
Enthält das Führungszeugnis Einträge, die für die Tätigkeit im Kinder- und Jugendschutz relevant sind oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – ist eine Tätigkeit im Schutzbereich ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Konsequenzen trifft die personalverantwortliche Stelle in Rücksprache mit dem Vorstand unter Berücksichtigung des Einzelfalls, der gesetzlichen Vorgaben sowie des Schutzinteresses der Beteiligten.
Selbstverpflichtungserklärung
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist jede Person bei JANUN e.V. verpflichtet, die Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift erkennt sie die darin enthaltenen Haltungen, Verhaltensregeln und Schutzprinzipien an und verpflichtet sich, diese im Arbeits- und Vereinsalltag aktiv umzusetzen. Ohne eine vorliegende Selbstverpflichtungserklärung darf keine Tätigkeit mit Schutzverantwortung erfolgen. Die Selbstverpflichtungserklärung wird regelmäßig im Zuge der jährlichen Potential- und Gefährdungsanalyse gesichtet und ggf. überarbeitet, insbesondere wenn es neue gesetzliche Vorgaben, relevante Vorfälle oder fachliche Entwicklungen gibt.
Fortbildungen und Sensibilisierungen der Mitarbeitenden
Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den Schutz vor sexualisierter Gewalt erfolgt systematisch und verbindlich in drei aufeinander aufbauenden Schritten:
1- Bewerbungsgespräch: Die Bewerber:innen erhalten einen ersten Einblick in die Grundprinzipien sowie in zentrale Aspekte des Schutzkonzepts wie Prävention und Intervention. Dies schafft frühzeitig ein Bewusstsein für die Bedeutung der Schutzverantwortung.
2- Einarbeitung
Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen beinhaltet einen verbindlichen Schulungsblock zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt.
3- Fortbildungsverpflichtung
Alle Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Tätigkeit an einer Fortbildung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Anschließend ist innerhalb von zwei Jahren eine nächste Fortbildung zu machen.
Intervention
Dieses Kapitel enthält einen Notfallplan. Er soll als Leitfaden dienen, wenn sich in einer konkreten Situation ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt ergibt oder eine betroffene Person auf eine Person zukommt. Zudem wird hier der Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt bei JANUN geregelt: Was ist zu tun bei einem Verdacht gegen eine hauptamtliche Person, was bei einem Verdacht gegen einen jungen Menschen und wie ist mit unbestätigten Verdachtsfällen umzugehen?
Intervention
Dieses Kapitel enthält einen Notfallplan. Er soll als Leitfaden dienen, wenn sich in einer konkreten Situation ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt ergibt oder eine betroffene Person auf eine Person zukommt. Zudem wird hier der Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt bei JANUN geregelt: Was ist zu tun bei einem Verdacht gegen eine hauptamtliche Person, was bei einem Verdacht gegen einen jungen Menschen und wie ist mit unbestätigten Verdachtsfällen umzugehen?
Notfallplan
Die einzelnen Schritte des Notfallplans sollen in einer konkreten Situation Orientierung bieten. Dabei unterstützen sie Sie dabei, Ruhe zu bewahren, Hilfe zu suchen, sich einen Überblick zu verschaffen, die betroffene Person zu schützen, Rückhalt und Vertrauen zu schaffen und auf sich selbst zu achten.
Umgang mit tatverdächtigen Mitarbeiter*innen / Hauptamtlichen
Besteht ein Tatverdacht gegenüber einer hauptamtlichen Person, wird dies zum Schutz aller Beteiligten diskret behandelt. Die tatverdächtige Person kann vorübergehend freigestellt werden. Sie ist darüber zu informieren, dass sie einen Anwalt hinzuziehen kann. Sie darf Stellung nehmen. Der Schutz der jungen Menschen hat oberste Priorität. Weitere Schutzmaßnahmen werden mit der betroffenen Person abgesprochen.
Umgang mit tatverdächtigen jungen Menschen – Teilnehmenden/Ehrenamtlichen/Freiwilligen
Bei einem Tatverdacht gegenüber jungen Menschen wird das Gespräch mit der tatverdächtigen Person gesucht. Zunächst wird mit der betroffenen Person besprochen, was sie benötigt, um sich sicher zu fühlen, und welche Informationen weitergegeben werden dürfen und sollen und welche nicht. Das Schutzkonzept legt fest, wie das Gespräch mit der tatverdächtigen Person abläuft und welche Rahmenbedingungen gelten.
Umgang mit ungeklärten Fällen
Für JANUN steht der Schutz junger Menschen an erster Stelle. Im Strafverfahren ist aufgrund der Beweislastregeln in schweren Fällen eine Verdachtskündigung oder ein Aufhebungsvertrag der tatverdächtigen Person die einzige Möglichkeit. Doch auch ohne Kündigung können Maßnahmen ergriffen werden, die die betroffene Person schützen. Eine Möglichkeit ist eine engmaschige Personalführung. Maßnahmen werden mit der betroffenen Person besprochen. In ungeklärten Fällen ist es wichtig, jegliches moralisches Urteil zu unterlassen. Dies ist für das Sicherheitsempfinden der Menschen bei JANUN von entscheidender Bedeutung.
Anlaufstellen
Wir arbeiten im Bedarfsfall mit externen Beratungsstellen zusammen. Dieses Kapitel besteht aus einem Überblick über unterschiedliche Anlauf- und Beratungsstellen.
Anlaufstellen
Wir arbeiten im Bedarfsfall mit externen Beratungsstellen zusammen. Dieses Kapitel besteht aus einem Überblick über unterschiedliche Anlauf- und Beratungsstellen.
Kinder- und Jugendsorgentelefon (Nummer gegen Kummer e.V.)
www.nummergegenkummer.de
Elterntelefon:
📞 0800 1110550
🕐 montags, mittwochs und freitags: 9 Uhr - 17 Uhr
dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 19 Uhr
Kinder und Jugendtelefon:
📞 116111
🕐 montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr
Hilfeportal sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
www.hilfe-portal-missbrauch.de
📞 0800 2255530
ℹ️ Suche nach Beratungsstellen, Notdiensten, Therapeut*innen nach PLZ
veleo – Beratungsstelle der Region Hannover bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
📍Peiner Str. 8, 30519 Hannover
📞 0511 61622160
📧 veleo@region-hannover.de
Opferhilfebüro Lüneburg
www.opferhilfe.niedersachsen.de
📍 Bei der St. Lambertikirche 8, 21335 Lüneburg
📞 04131 7271910,
📧 poststellelueneburg@opferhilfe.niedersachsen.de
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg
📍 Friederikenstr. 3, 26135 Oldenburg
📞 0441 2489800
📧 info@kinderschutz-ol.de
Das Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz in Göttingen
📍 Nikolaistraße 28a, 37073 Göttingen
📞 0551 79777390
📧 hallo@kuk-goettingen.de
Weitere Anlaufstellen sind im Schutzkonzept aufgeführt.
Beschwerdemanagement
Beschwerden zu hören und anzunehmen, zeugt von Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Achtsamkeit. Feedback gibt Anregungen, die eigene Arbeit zu verbessern und genauer hinzuschauen. Darum bieten wir eine Anlaufstelle für alle im JANUN-Netzwerk, bei der auch anonyme Beschwerden möglich sind. Beschwerden, die werden vom Beschwerdeteam gelesen und beantwortet. Es wird ein auf den Fall abgestimmter Umgang mit der Beschwerde erarbeitet. Bei Bedarf wird professionelle Beratung hinzugezogen.
Beschwerdemanagement
Beschwerden zu hören und anzunehmen, zeugt von Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Achtsamkeit. Feedback gibt Anregungen, die eigene Arbeit zu verbessern und genauer hinzuschauen. Darum bieten wir eine Anlaufstelle für alle im JANUN-Netzwerk, bei der auch anonyme Beschwerden möglich sind. Beschwerden, die werden vom Beschwerdeteam gelesen und beantwortet. Es wird ein auf den Fall abgestimmter Umgang mit der Beschwerde erarbeitet. Bei Bedarf wird professionelle Beratung hinzugezogen.
Bei JANUN sind wir ansprechbar für Beschwerden und wünschen uns Feedback und Verbesserungsvorschläge. Es ist uns wichtig, dass alle Menschen in unserem Netzwerk wissen, wo sie ihre Anliegen platzieren können, und dass sie mit ihrer Stimme ernst genommen werden. Wir bieten eine vertrauliche Anlaufstelle.
Über das online Beschwerdeverfahren können Verstöße gegen die Selbstverpflichtungserklärung durch Ehren- oder Hauptamtliche sowie Verstöße gegen gemeinsam vereinbarte Verhaltensregeln durch Teilnehmende, Ehren- oder Hauptamtliche thematisiert werden. Keine Beschwerde ist „zu klein“. Auch anonyme Beschwerden sind möglich. Bei Bedarf ziehen wir professionelle Beratung hinzu. Wir arbeiten mit der Fachberatungsstelle Violetta e.V. zusammen.
Die Beschwerdestruktur und die Ansprechpersonen im Beschwerdeteam sind hier zu finden: Beschwerdeformular
Nachhaltige Aufarbeitung von Fällen
Um eine echte und nachhaltige Aufarbeitung zu schaffen, aus der wir als Struktur gestärkt hervorgehen können und in der die Bedürfnisse der betroffenen Person geachtet werden, arbeiten wir eng mit externen Fachberatungsstellen zusammen. Gemeinsam analysieren wir die Vorfälle, suchen nach Fallspezifischen Lösungen, zudem reflektieren wir unsere Strukturen und setzen notwendige Veränderungen um. Betroffene erhalten solidarische Unterstützung ohne Erwartung auf Versöhnung. Ihr Wohl und ihre Sicherheit stehen im Mittelpunkt.
Nachhaltige Aufarbeitung von Fällen
Um eine echte und nachhaltige Aufarbeitung zu schaffen, aus der wir als Struktur gestärkt hervorgehen können und in der die Bedürfnisse der betroffenen Person geachtet werden, arbeiten wir eng mit externen Fachberatungsstellen zusammen. Gemeinsam analysieren wir die Vorfälle, suchen nach Fallspezifischen Lösungen, zudem reflektieren wir unsere Strukturen und setzen notwendige Veränderungen um. Betroffene erhalten solidarische Unterstützung ohne Erwartung auf Versöhnung. Ihr Wohl und ihre Sicherheit stehen im Mittelpunkt.
Externe Fachberatung
Sobald ein Fall sexualisierter Gewalt oder anderer schwerwiegender Grenzverletzungen bekannt wird, ziehen Potenzialwir externe Fachberatungsstellen hinzu. Die Scham, die im Kontext sexualisierter Gewalt oft auf Seiten der Institution entsteht, darf nicht dazu führen, dass externe Unterstützung umgangen wird. Eine unabhängige fachliche Begleitung hilft, das Verfahren transparent, sensibel und professionell zu gestalten.
Fallanalyse und Differenzierung
Gemeinsam mit der Fachberatung wird der Fall analysiert. Dabei unterscheiden wir zwischen verschiedenen Formen von Grenzverletzungen – z. B. unangemessene Sprache, strafrechtlich relevante taten oder anderes übergriffiges Verhalten. Strafrechtlich relevante Fälle erfordern andere Formen der Aufarbeitung als institutionelle Konflikte oder Verstöße gegen gemeinsame Vereinbarungen, in denen keine Straftat stattgefunden hat.
Kontakt mit betroffenen Personen
Im Umgang mit betroffenen Personen hat Grenzwahrung höchste Priorität. Gespräche finden nicht in privaten Räumen statt, auf Körperkontakt wird verzichtet. Unterstützungsangebote erfolgen ohne Erwartungen. Die Verantwortung für den Prozess liegt bei der Institution und wird als solche behandelt. Wir glauben den betroffenen Personen, bieten Beistand und stehen solidarisch an ihrer Seite.
Öffentliche Kommunikation und Verantwortung
Auf eine öffentliche Entschuldigung wird entweder verzichtet oder sie wird nur dann in Betracht gezogen, wenn sie im Sinne der betroffenen Person ist. In vielen Fällen übt öffentliche Kommunikation ungewollten Druck auf betroffene Personen aus. Deshalb orientieren wir uns an den Bedürfnissen der betroffenen Person sowie an Empfehlungen der Fachberatung.
Reflexion und institutionelles Lernen
Um unser Ziel des Lernens und der kontinuierlichen Weiterentwicklung zu erreichen, reflektieren wir nach Abschluss eines Falls gemeinsam mit der Fachberatung, welche Veränderungen notwendig sind.